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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.08.1986 - 9 C 322.85   

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BVerwG, 19.08.1986 - 9 C 322.85 (https://dejure.org/1986,323)
BVerwG, Entscheidung vom 19.08.1986 - 9 C 322.85 (https://dejure.org/1986,323)
BVerwG, Entscheidung vom 19. August 1986 - 9 C 322.85 (https://dejure.org/1986,323)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Misshandlung eines zairischen Staatsangehörigen auf Grund dessen Verweigerung des Kriegsdienstes aus Gründen seiner Mitgliedschaft bei den Zeugen Jehovas - Erheblichkeit allgemeiner Erfahrungen und typischer Geschehensabläufe im Rahmen der Feststellung einer politischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hjil.de PDF, S. 27 (Kurzinformation)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1987, 47
 
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Wird zitiert von ... (145)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84

    Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung -

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1986 - 9 C 322.85
    Denn das Berufungsgericht hat - nach seinem materiell-rechtlichen Ausgangspunkt konsequent - seine Prognose einerseits auf die Gefahr der Wiederholung von Willkürakten bei erneuter Zwangsrekrutierung gestützt, die sich bei zutreffender rechtlicher Betrachtungsweise als nicht politisch motiviert erweisen, und andererseits auch den für vorverfolgte Asylbewerber erleichterten Prognosemaßstab zugrunde gelegt, wonach eine Wiederholung von Verfolgungsmaßnahmen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen sein muß, d.h. keine Anhaltspunkte vorliegen dürfen, die die Möglichkeit abermals einsetzender Verfolgung als nicht ganz entfernt erscheinen lassen, und sich eine Wiederholungsverfolgung ohne ernsthaften Zweifel an der Sicherheit des Asylbewerbers ausschließen läßt (vgl. Urteil vom 25. September 1984 - BVerwG 9 C 17.84 - BVerwGE 70, 169 [BVerwG 25.09.1984 - 9 C 17/84]; Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 27; vgl. auch BVerfGE 54, 341 ).

    Hat der Asylbewerber dagegen bisher noch keine politische Verfolgung erlitten, dann müssen Umstände vorliegen, aus denen sich zur Überzeugung der für sein Begehren zuständigen Instanzen die Gefahr politischer Verfolgung im Heimatstaat mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit ergibt (Urteil vom 25. September 1984 - BVerwG 9 C 17.84 - a.a.O. sowie Urteil vom 29. November 1977 - BVerwG 1 C 33.71 - BVerwGE 52, 82 [BVerwG 11.02.1977 - VI C 105/74]).

    Die nicht entfernt liegende Möglichkeit zukünftiger politischer Verfolgung reicht bei dem für nicht vorverfolgte Asylbewerber zugrunde zu legenden normalen Prognosemaßstab anders als beim erleichterten Prognosemaßstab jedoch nicht aus, um eine Asylanerkennung zu rechtfertigen (Urteil vom 25. September 1984 - BVerwG 9 C 17.84 - a.a.O. und vom 1. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 20.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 37).

  • BVerwG, 28.02.1984 - 9 C 981.81

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1986 - 9 C 322.85
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats stellen auch die zwangsweise Heranziehung zum Wehrdienst und die damit in Zusammenhang stehenden Sanktionen wegen Kriegsdienstverweigerung oder Desertion, selbst wenn sie von weltanschaulich totalitären Staaten ausgehen, nicht schon für sich allein eine politische Verfolgung dar (vgl. z.B. Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 6.80 - BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80], vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 864.80 - InfAuslR 1984, 129, vom 28. Februar 1984 - BVerwG 9 C 981.81 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 19 und vom 26. Juni 1984 - BVerwG 9 C 185.83 - BVerwGE 69, 320 ff. [BVerwG 26.06.1984 - 9 C 185/83]; Urteil vom 31. Juli 1984 - BVerwG 9 C 156.83 - NJW 1985, 576).

    In politische Verfolgung schlagen derartige Maßnahmen erst dann um, wenn sie zielgerichtet gegenüber bestimmten Personen eingesetzt werden, die durch die Maßnahmen gerade wegen ihrer Religion, politischen Überzeugung oder eines der weiteren in Art. 1 A Nr. 2 der Genfer Flüchtlingskonvention genannten persönlichen Merkmale getroffen werden sollen (Urteil vom 28. Februar 1984 a.a.O.).

    Im übrigen läßt der totalitäre oder militaristische Charakter eines Regimes als solcher noch nicht den Rückschluß auf eine automatisch gegen die Überzeugung Andersdenkender gerichtete Motivation bei Maßnahmen zur Durchsetzung staatlicher Ziele, insbesondere zur zwangsweisen Durchsetzung eines Wehrdienstes zu, weil derartige Maßnahmen zu den Belastungen aller Herrschaftsunterworfenen gehören, vor denen das Asylrecht nicht bewahren kann (Urteil vom 28. Februar 1984 - BVerwG 9 C 981.81 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 19).

  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 6.80

    Anforderungen an die Anerkennung eines aus dem Libanon stammenden staatenlosen

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1986 - 9 C 322.85
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats stellen auch die zwangsweise Heranziehung zum Wehrdienst und die damit in Zusammenhang stehenden Sanktionen wegen Kriegsdienstverweigerung oder Desertion, selbst wenn sie von weltanschaulich totalitären Staaten ausgehen, nicht schon für sich allein eine politische Verfolgung dar (vgl. z.B. Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 6.80 - BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80], vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 864.80 - InfAuslR 1984, 129, vom 28. Februar 1984 - BVerwG 9 C 981.81 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 19 und vom 26. Juni 1984 - BVerwG 9 C 185.83 - BVerwGE 69, 320 ff. [BVerwG 26.06.1984 - 9 C 185/83]; Urteil vom 31. Juli 1984 - BVerwG 9 C 156.83 - NJW 1985, 576).

    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt es für die Frage, ob eine Verfolgung politisch ist, nur auf die Motive des verfolgenden Staates, nicht auf die Motive des Verfolgten an (vgl. Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 6.80 - a.a.O., zuletzt Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 341.85 -).

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1986 - 9 C 322.85
    Es hat sich damit nicht die für die Feststellung des Sachverhalts nach § 108 Abs. 1 VwGO gebotene Überzeugungsgewißheit gebildet (vgl. Urteil vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 109.84 - BVerwGE 71, 180 f.).
  • BVerwG, 27.05.1986 - 9 C 35.86

    Verbindung von Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1986 - 9 C 322.85
    Ebensowenig läßt sich die politische Motivation allein aus der in einer erlittenen Mißhandlung liegenden Menschenrechtsverletzung herleiten (Urteil vom 27. Mai 1986 - BVerwG 9 C 35.86 u.a. - Urteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 161.83 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 21).
  • BVerwG, 03.12.1985 - 9 C 33.85

    Politische Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1986 - 9 C 322.85
    Hat der Kläger vor Verlassen seiner Heimat eine politische Vorverfolgung nicht erlitten, dann erweist sich auch die für seine Asylanerkennung allein ausschlaggebende (vgl. Urteil vom 3. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 33.85 u.a. - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 43 S. 137) Prognose einer für ihn im Falle der Rückkehr bestehenden Gefahr politischer Verfolgung durch das Berufungsgericht als nicht haltbar.
  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 874.82

    Anerkennung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit als

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1986 - 9 C 322.85
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind zwar allgemeine Erfahrungen und typische Geschehensabläufe bei der Feststellung der politischen Verfolgungsmotivation zu berücksichtigen (Urteil vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 1036.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 139; Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 874.82 - BVerwGE 67, 195 [BVerwG 17.05.1983 - 9 C 874/82]).
  • BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 1036.82

    Hinweise auf frühere Urteile - Sachverhaltsfeststellungen - Mündliche Verhandlung

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1986 - 9 C 322.85
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind zwar allgemeine Erfahrungen und typische Geschehensabläufe bei der Feststellung der politischen Verfolgungsmotivation zu berücksichtigen (Urteil vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 1036.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 139; Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 874.82 - BVerwGE 67, 195 [BVerwG 17.05.1983 - 9 C 874/82]).
  • BVerwG, 01.10.1985 - 9 C 20.85

    Asylanspruch bei einer Verfolgungsmaßnahme "im Bereich des Möglichen"

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1986 - 9 C 322.85
    Die nicht entfernt liegende Möglichkeit zukünftiger politischer Verfolgung reicht bei dem für nicht vorverfolgte Asylbewerber zugrunde zu legenden normalen Prognosemaßstab anders als beim erleichterten Prognosemaßstab jedoch nicht aus, um eine Asylanerkennung zu rechtfertigen (Urteil vom 25. September 1984 - BVerwG 9 C 17.84 - a.a.O. und vom 1. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 20.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 37).
  • BVerwG, 12.08.1986 - 9 B 35.86

    Asylerheblichkeit von Strafverfolgungsmaßnahmen - Menschenrechtswidrige

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1986 - 9 C 322.85
    Ergibt die Würdigung des Einzelfalles, daß dem Zugriff des Staates - wie hier - keine politische Motivation zugrunde liegt, so verbietet sich bei dieser Sachlage grundsätzlich ein Rückgriff auf allgemeine Erfahrungen und typische Geschehensabläufe (Beschluß vom 12. August 1986 - BVerwG 9 B 35.86).
  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 156.83

    Asylrecht - Asylverfahren - Handlungsunfähigkeit - Asylsuchender -

  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 237.80

    Asylsuchender - Rückkehr in Heimatstaat - Politische Verfolgung -

  • BVerwG, 26.06.1984 - 9 C 185.83

    Persönliche Merkmale - Motivierung - Asylerhebliche Verfolgung -

  • BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 864.80

    Verfolgungsmaßnahmen - Politische Beweggründe - Militante

  • BVerwG, 05.03.1973 - I B 4.73

    Antrag auf Asyl eines syrischen Staatsangehörigen - Würdigung des Asylvorbringens

  • BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71

    Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur

  • BVerwG, 11.02.1977 - VI C 105.74

    Vorzeitige Entlassung eines Soldaten auf Antrag - Kostenerstattung für ein

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

  • BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 161.83

    Anspruch auf Gewährung von Asyl - Voraussetzungen für die Gewährung

  • BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 341.85

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Nachfluchtgrund - Mißbräuchliche

  • BVerwG, 19.04.2018 - 1 C 29.17

    Subsidiär schutzberechtigte Ausländer können nicht zusätzlich auf ein nationales

    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht unter anderem für Sanktionen entschieden, die an eine Wehrdienstentziehung anknüpfen, selbst wenn diese von totalitären Staaten verhängt werden (BVerwG, Urteile vom 19. August 1986 - 9 C 322.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 54 S. 191 f., vom 6. Dezember 1988 - 9 C 22.88 - BVerwGE 81, 41 - betreffend die Wehrdienstentziehung durch einen eritreischen Volkszugehörigen - und vom 25. Juni 1991 - 9 C 131.90 - Buchholz 402.25 § 2 AsylVfG Nr. 21 S. 63).
  • OVG Niedersachsen, 27.06.2017 - 2 LB 91/17

    Beantragung der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch einen syrischen

    "Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellen die an eine Wehrdienstentziehung geknüpften Sanktionen, selbst wenn sie von totalitären Staaten ausgehen, nur dann eine flüchtlingsrechtlich erhebliche Verfolgung dar, wenn sie nicht nur der Ahndung eines Verstoßes gegen eine allgemeine staatsbürgerliche Pflicht dienen, sondern darüber hinaus den Betroffenen auch wegen seiner Religion, seiner politischen Überzeugung oder eines sonstigen asylerheblichen Merkmals treffen sollen (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. August 1986 - 9 C 322.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 54 = DVBl 1987, 47, vom 6. Dezember 1988 - 9 C 22.88 - BVerwGE 81, 41 und vom 25. Juni 1991 - 9 C 131.90 - Buchholz 402.25 § 2 AsylVfG Nr. 21 = InfAuslR 1991, 310 ; allgemein zur Anknüpfung an die politische Überzeugung als Grundlage eines zielgerichteten Eingriffs in ein flüchtlingsrechtlich geschütztes Rechtsgut s.a. BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 - BVerfGE 80, 315 ; BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2009 - 10 C 52.07 - BVerwGE 133, 55 ).
  • BVerwG, 24.04.2017 - 1 B 22.17

    Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz; Syrien; Flüchtlingsschutz; illegale

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellen die an eine Wehrdienstentziehung geknüpften Sanktionen, selbst wenn sie von totalitären Staaten ausgehen, nur dann eine flüchtlingsrechtlich erhebliche Verfolgung dar, wenn sie nicht nur der Ahndung eines Verstoßes gegen eine allgemeine staatsbürgerliche Pflicht dienen, sondern darüber hinaus den Betroffenen auch wegen seiner Religion, seiner politischen Überzeugung oder eines sonstigen asylerheblichen Merkmals treffen sollen (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. August 1986 - 9 C 322.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 54 = DVBl 1987, 47, vom 6. Dezember 1988 - 9 C 22.88 - BVerwGE 81, 41 und vom 25. Juni 1991 - 9 C 131.90 - Buchholz 402.25 § 2 AsylVfG Nr. 21 = InfAuslR 1991, 310 ; allgemein zur Anknüpfung an die politische Überzeugung als Grundlage eines zielgerichteten Eingriffs in ein flüchtlingsrechtlich geschütztes Rechtsgut s.a. BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 - BVerfGE 80, 315 ; BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2009 - 10 C 52.07 - BVerwGE 133, 55 ).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.11.1985 - 9 C 322.85   

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BVerwG, 12.11.1985 - 9 C 322.85 (https://dejure.org/1985,7544)
BVerwG, Entscheidung vom 12.11.1985 - 9 C 322.85 (https://dejure.org/1985,7544)
BVerwG, Entscheidung vom 12. November 1985 - 9 C 322.85 (https://dejure.org/1985,7544)
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